Wie finanziert sich die Gesetzliche Krankenversicherung?
Finanziert werden die Leistungen zum überwiegendem Teil aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Höhe des Beitrages hängt hierbei vom Einkommen des Versicherten ab. Der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2015 14,6 Prozent. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber (Beitragssatz 7,3 Prozent) und vom Arbeitnehmer (Beitragssatz 7,3 Prozent) aufgebracht. Wenn die Krankenkassen ihren individuellen Bedarf nicht decken können, dürfen sie zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben.
Diesen müssen die Arbeitnehmer alleine schultern.
2009 wurde darüber hinaus der Gesundheitsfonds eingeführt. Seitdem gilt bundeswet der einheitliche Beitragssatz für alle Kassen, der nun durch Zusatzbeiträge ergänzt werden kann. Die Beiträge werde von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds.
Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus alters-, geschlechts- und risikoabhängige Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. So wird beispielsweise gewährleistet, dass eine Kasse mit vielen älteren Versicherten, die ein größeres Krankheitsrisiko haben, auch mehr Mittel aus dem Topf erhalten als eine Kasse mit jungen und gesunden Mitgliedern.